Zwei Bewertungsansätze im Vergleich.
Beide sind Level-3-konform. Einer ist präziser.
- Modelle: BSM, Finnerty, Ghaidarov
- Volatilitätsannahmen: 85% – 375%
- Ermittelte Abschläge: 8% – 70%
- Einziger Wertanker: letzter Handelspreis
- Sinnvoll für liquide Token mit Lock-up
Konvention, keine Anforderung nach IFRS 13 oder ASC 820.
- Protokolleinnahmen, Gebühren, Staking Yields
- Vergleichbare Protokollmultiplikatoren
- Wirtschaftliche Replikationskosten
- Mehrere Methoden, gewichtet nach Anlageklasse
- Analog zur Unternehmensbewertung
Ein verteidigbarer Korridor aus unabhängigen Methoden.
Beide Ansätze operieren im gleichen regulatorischen Rahmen. Die Standards, an denen IVA DIGITAL ASSET seine Bewertungen ausrichtet:
International Valuation Standards 500.
Fair-Value-Methodik für alle digitalen Anlageklassen
IVS 500 ist das Finanzinstrumente-Kapitel des IVSC innerhalb des International Valuation Standards-Rahmens. Seine Fair-Value-Methodik deckt Inputfaktoren, Modelle und Dokumentationsanforderungen ab, die auf verschiedene Anlageklassen anwendbar sind.
Nach IFRS und US GAAP werden die meisten digitalen Vermögenswerte als immaterielle Vermögenswerte klassifiziert, nicht als Finanzinstrumente. Die Bewertungsgrundsätze von IVS 500 bilden dennoch das methodische Fundament: Marktteilnehmerperspektive, geordnete Transaktionsbedingungen und die Wahl zwischen Ertragswert-, Markt- und Kostenansatz gelten unabhängig von der bilanziellen Einordnung. Für Security Token, DeFi-Protokolle und strukturierte Instrumente mit vertraglichen Cashflows greift das Finanzinstrumente-Rahmenwerk direkt.
IVS 500 ist der primäre internationale Standard, der IVA DIGITAL ASSET-Bewertungen zugrunde liegt, anwendbar über alle Anlageklassen hinweg. Seine Grundsätze (Marktteilnehmerperspektive, geordnete Transaktion, Hauptmarkt) fließen direkt in die Methodik jedes Mandats ein.
IFRS 13: Bemessung des beizulegenden Zeitwerts.
Das Bilanzierungsrahmenwerk für Definition und Messung des Fair Value
IFRS 13 definiert den beizulegenden Zeitwert als den Preis, der beim Verkauf eines Vermögenswerts in einer geordneten Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag erzielt werden würde. Dieses Abgangspreiskonzept regelt, wie digitale Vermögenswerte in Unternehmensbilanzen, Fondsvermögen oder Investmentstrukturen nach internationalen Rechnungslegungsstandards ausgewiesen werden.
Der Standard gliedert Eingangsparameter in eine dreistufige Hierarchie nach Beobachtbarkeit und Verlässlichkeit:
Nicht angepasste Preise auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte. Bitcoin, Ether an großen Börsen fallen typischerweise darunter.
Preise ähnlicher Vermögenswerte, angepasst. Relevant für liquide Token mit begrenzter Markttiefe oder vergleichbaren Referenzwerten.
Modellbasiert. NFTs, illiquide DeFi-Positionen, DAO-Treasury-Assets und Früh-Tokens erfordern häufig Stufe-3-Methodik.
Für Fondsmanager, Wirtschaftsprüfer und regulierte Unternehmen ist die IFRS-13-Konformität keine Option. Die Gutachten von IVA DIGITAL ASSET sind so konzipiert, dass sie die Dokumentations- und Methodikanforderungen für alle drei Stufen erfüllen.
ASC 820: Fair Value Measurement.
Das US-GAAP-Pendant zu IFRS 13
ASC 820, herausgegeben vom FASB, spiegelt das konzeptionelle Rahmenwerk von IFRS 13 innerhalb der US-amerikanischen Generally Accepted Accounting Principles wider. Es definiert den beizulegenden Zeitwert, etabliert dieselbe Stufenhierarchie und fordert umfassende Anhangangaben für wiederkehrende und nicht wiederkehrende Bewertungen.
US-amerikanische Unternehmen, Fonds mit US-GAAP-Berichterstattung und Einheiten mit an US-Börsen gehandelten Wertpapieren müssen ASC 820 bei der Bestimmung des Fair Value digitaler Vermögenswerte anwenden. Die praktische Methodik ist weitgehend mit IFRS 13 abgestimmt, weist aber jurisdiktionsspezifische Unterschiede in den Anhangangaben und der Behandlung von Transaktionskosten auf.
Die Bewertungsgutachten von IVA DIGITAL ASSET können wahlweise für IFRS-13- oder ASC-820-Konformität, oder beides gleichzeitig, strukturiert werden, je nach Berichtspflichten des Mandanten.
IDW S1: Unternehmensbewertung.
Der maßgebliche Standard für Unternehmensbewertungen in Deutschland
IDW S1 ist der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebene Standard für Unternehmensbewertungen. Er gilt als De-facto-Maßstab für Bewertungen in deutschen Gerichtsverfahren, Gesellschafterstreitigkeiten, Mergers & Acquisitions und Steuerangelegenheiten.
Für Digital-Asset-Unternehmen, DAO-Strukturen und Token-emittierende Einheiten, die deutschem Recht unterliegen, liefert IDW S1 das methodische Fundament für die Bewertung auf Unternehmensebene. Ertragswertverfahren, Discounted-Cashflow-Methoden und die Analyse vergleichbarer Transaktionen sind allesamt in IDW S1 verankert.
Wenn eine Bewertung für ein Digital-Asset-Unternehmen benötigt wird, und nicht für einen spezifischen Token oder ein Protokoll, greift IDW S1. Die Wurzeln von IVA DIGITAL ASSET im IDW-Rahmen über die IVA VALUATION & ADVISORY AG machen diesen Standard nicht zu einer Ergänzung, sondern zu einer Grundlage.
MiCAR & KARBV: Regulatorische Rahmenwerke.
Die Compliance-Schicht für regulierte Unternehmen in Europa
MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) ist das umfassende EU-Regulierungsrahmenwerk für digitale Vermögenswerte, das seit 2024 gestaffelt anwendbar ist. Es legt Anforderungen für Crypto-Asset-Dienstleister (CASPs), Emittenten von Asset-Referenced Tokens und E-Money Tokens sowie andere regulierte Marktteilnehmer fest.
Unter MiCAR müssen regulierte Unternehmen dokumentierte Bewertungsprozesse für Kapitaladäquanzberichte, Kundenberichte und Regulierungseinreichungen vorhalten. Bewertungen müssen konsistent, reproduzierbar und belastbar sein. Die Gutachten von IVA DIGITAL ASSET sind so konzipiert, dass sie diese Anforderungen erfüllen, einschließlich der Übereinstimmung mit den relevanten Regulatorischen Technischen Standards (RTS) und Durchführungstechnischen Standards (ITS) unter MiCAR.
Die KARBV (Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung) ist eine von der BaFin auf Grundlage des Kapitalanlagegesetzbuchs erlassene Verordnung. Sie regelt Rechnungslegung, Bewertung der Vermögensgegenstände und Ermittlung des Nettoinventarwerts deutscher regulierter Investmentvermögen. Halten solche Fonds, etwa Spezial-AIF, Krypto-Assets, richtet sich deren Bewertung und NAV-Ermittlung nach der KARBV. Bei Fonds-NAV-Mandaten mit deutschem Bezug stimmt IVA DIGITAL ASSET seine Bewertungen auf die Anforderungen der KARBV ab.
Welche Standards gelten: nach Anlageklasse.
Die anwendbaren Rahmenwerke hängen von Anlageklasse, Jurisdiktion und Verwendungszweck des Mandats ab. Die Matrix zeigt die primären Standards je Anlageklasse.
| Anlageklasse | Primäre Standards | Typischer Anwendungsfall |
|---|---|---|
|
Payment Token
z.B. Bitcoin, Litecoin
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IVS 500 IFRS 13 ASC 820 MiCAR KARBV | Bilanzierung, Fonds-NAV, M&A, Steuer |
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Commodity / Utility Token
z.B. Ether, Filecoin
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IVS 500 IFRS 13 ASC 820 MiCAR KARBV | Wertminderungstest, Prüfungsunterstützung, Regulierungseinreichung |
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Security / Cashflow Token
z.B. tokenisierte Eigenkapitalanteile
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IVS 500 IFRS 13 ASC 820 IDW S1 | Fairness Opinion, Transaktionsunterstützung, Gerichtsverfahren |
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Stablecoin
z.B. USDC, DAI, EURC
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IVS 500 IFRS 13 MiCAR (ART/EMT) KARBV | Reserve-Angemessenheit, Emittenten-Compliance, Verwahrberichte |
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NFT / Digitales Recht
z.B. Kunst-NFTs, IP-Lizenzen
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IVS 500 IFRS 13 ASC 820 IDW S1 | Erbschaft, Schenkung, Streitigkeit, IP-Lizenzierung |
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DeFi-Protokoll / DAO
z.B. Uniswap, MakerDAO, Aave
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IVS 500 IFRS 13 IDW S1 KARBV | Fondsberichterstattung, M&A, Governance-Token-Bewertung |
Die Standardanwendbarkeit hängt vom spezifischen Vermögenswert, der Jurisdiktion, dem Verwendungszweck des Mandats und dem Berichtsrahmen ab. ASC 820 gilt für US-GAAP-Bilanzierer; KARBV gilt für deutsche KAGB-regulierte Fonds. Die obige Darstellung zeigt die primäre Anwendbarkeit in den häufigsten Szenarien. Die finale Standardauswahl ist immer mandatsspezifisch und wird in Abstimmung mit dem Mandanten festgelegt.